Donnerstag, 28. Januar 2016

Kostenübernahme durch Krankenkasse und Individuelle Patientenrechte

Sehr wichtig ist es alle eigenen Befunde immer aufzubewahren.
Lassen Sie sich Diagnosen stellen.
Und vor allem: Fragen Sie nach den Ursachen der Symptome.
Jeder Zahnarzt ist verpflichtet den Patienten nach Allergien zu befragen.

Entscheidungsträger ist der Gemeinsame Bundesausschuß (GB-A). Er besteht aus dem Spitzenverband der Krankenkassen und den Vereinigungen der Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäusern. Antragsberechtigt sind einige Patientenorganisationen und die Verbraucherberatungsstellen.

Gemeinsamer Bundesausschuß
Wegelystr. 8
D-10623 Berlin
030 / 27 58 38 - 0
info@g-ba.de
https://www.g-ba.de/


Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
53175 Bonn,
Telefon: +49 (0)228 99 307-0 E-
Mail: poststelle@bfarm.de

Das BfArM ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Es ist das wissenschaftliche Beratungsinstitut und entscheidet über die Zahlungen von Arzneimitteln wie zum Beispiel Dimaval (DMPS).
Dieses Institut erkennt Amalgamschäden faktisch nicht an.


Verbraucherzentrale Bundesverband
Markgrafenstr. 66
10969 Berlin
Tel.: 030/25800-0
info@vzbv.de
http://www.vzbv.de/go/


DMPS wird zur Ausleitung von akuten Metallvergiftungen bei schweren Krankheitssymptomen von der Kasse bezahlt. Bei chronischen Vergiftungen, dem Normalfall einer Vergiftung, zahlt die Kasse nicht. So will es der gemeinsame Bundesausschuss, also Krankenkassen und Ärztevertreter.

Dr. Mutter: Wenn der Arzt die Indikation einer Schwermetallvergiftung stellt, können die Krankenkassen die Ausleitung mit DMPS übernehmen. (Lass dich nicht vergiften, Seite 96) 

Kostenübernahme ambulant (Stand 2016)

Ausnahme bei schwerwiegenden Erkrankungen. Patienten, die an einer schwerwiegenden Erkrankung leiden und zur Behandlung nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel und Naturheilmittel benötigen, können diese Medikamente auf Kosten der Krankenkasse erhalten, sofern diese Arzneimittel nach medizinischen Gesichtspunkten Therapiestandard sind.
http://www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/arzneimittelversorgung/zuzahlung.html

Im Konsenspapier des Bundesgesundheitsamts steht: "Sofern eine Schwermetallvergiftung, unabhängig davon, wodurch sie verursacht wurde, durch medizinisch anerkannte Testmethoden nachgewiesen ist, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung auch die notwendigen Entgiftungsmaßnahmen." Da aus Kostengründen jedoch weiterhin Quecksilber offiziell als unschädlich deklariert wird, wird eine Kostenübernahme möglicherweise ein Streitfall.

Liegt eine echte Amalgamunverträglichkeit vor, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Zahnsanierung. „Dazu muss ein Allergologe die Unverträglichkeit bestätigen“, betont Reiner Kerner von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. Übrigens: Für Füllungen im Frontzahnbereich, Menschen mit Nierenfunktionsstörungen und Schwangere übernehmen die Krankenkassen grundsätzlich auch die Kosten für Kunststofffüllungen, nicht nur für das billigere Amalgam. Die Kosten für die alternativmedizinische Ausleitungstherapie zahlt die Krankenkasse jedoch nicht.
http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/zaehne/therapie/tid-9441/zahnfuellungen-zwoelf-fragen-zu-amalgam-was-ist-bei-einer-amalgamentfernung-zu-beachten_aid_268290.html

Epicutan-Test und LTT-Test als Nachweis von Allergien


Epicutan-Test ist der einzige Allergietest, der von der Krankenkasse anerkannt wird. Er fällt jedoch bei 90% der Patienten negativ aus. Medizinisch aussagekräftiger ist der LTT-Test. Der wird jedoch von der Kasse nicht bezahlt und auch nicht anerkannt.

Infos über LTT-Test von der Firma LADR:
http://www.ladr.de/sites/all/themes/cont/files/_02_pdfs/01_medizin/03_information/ladr-themenhefte/TH_LTT.pdf

DMPS als Nachweis für toxische Belastung des Körpers


Kasse erkennt DMPS nicht an. Also kein Nachweis, keine Kostenerstattung für Ausleitung und Amalgamentfernung. Unser Gesundheitssystem kennt keine Quecksilbervergiftung. Auch den Melisa-LTT-Test akzeptiert die Kasse nicht. So die Landesschau.
https://www.youtube.com/watch?v=bMNFfs-vlGo

Die DMPS-Ampullen werden neuerdings bei der Kupferverwertungsstörung Morbus Wilson erstattet.

DMSA als Nachweis- und Ausleitungsmethode


DMSA ist keine sinnvolle Methode um Metalle im Körper nachzuweisen, da es die Metalle viel zu schwach bindet. Wird nicht erstattet. Ist auch deutlich weniger wirksam bei der Ausleitung. 

Chlorella als Ausleitungsmethode

Wird nicht erstattet. Ist auch deutlich weniger wirksam bei der Ausleitung. 


Bärlauch und Koriander als Ausleitungsmethode


Wird nicht erstattet. Ist auch deutlich weniger wirksam bei der Ausleitung.

Kostenübernahme stationär Stand 01/2016


In der Spezialklinik Neukirchen, unseres Wissens die einzige Umweltklinik für Kassenpatienten, werden die Messungen und Ausleitungen komplett von der Kasse bezahlt. Nur manche Allergiemessungen (LTT) sind dort Privatleistungen und müssen deshalb auch selbst bezahlt werden.

Eine Impfung ist rechtlich eine Körperverletzung und bedarf der Aufklärung


Eine Impfung ist rein juristisch eine Körperverletzung, der Arzt darf das nur machen, wenn die Betroffenen wirksam eingewilligt haben. Regel: Umfassende Aufklärung auch über seltene Nebenwirkungen ist Pflicht, sonst ist keine Wirksamkeit der Einwilligung gegeben und der Arzt ist verklagbar. Er muss also über die im Impfstoff enthaltenen Metalle aufklären und auch über die Möglichkeit durch die Impfung auch die Krankheit zu bekommen. 

Kann ich meine Patientenakte einsehen?


In der Patientenakte dokumentiert der Arzt Ihre Behandlung sowie Angaben zu verordneten Medikamenten und Heilmitteln. Sie haben das Recht, Ihre Patientenakte einzusehen und zu kopieren. Hierfür kann Ihnen der Arzt Kosten in Rechnung stellen.
http://www.kvhh.net/kvhh/pages/index/p/800#2

Uns ist auch unverständlich, war um ältere Allergiepässe als nicht verläßlich ignoriert werden sollten. Bereits im 4. Semester wird je dem Medizin- und Zahnmedizinstudenten im FachImmunologie gelehrt, daß eine immunologische Sensibilisierung lebenslang bestehen bleiben kann und daß diese in präventiver Hinsicht auch dauerhaft Berücksichtigung finden muß. Sehr wahrscheinlich würde ein Zahnarzt im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung schuldig gesprochen werden, wenn er einen Allergipaß wegen seines Alters ignoriert hätte. In jüngster Zeit wurden Zahnärzte schon zur Gewährleistung verurteilt, wenn sie ihre Patienten nicht eingehend nach bestehen den Allergien  befragt haben.
http://www.agz-rnk.de/agz/download/3/Kommentar_dbu-zu_Epikutantest.pdf

Konsenspapier ignoriert Verbot von Amalgam bei Nierenfunktionsstörungen


Zu dem werden für das Amalgam sämtliche im Konsenspapier des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundes Letter to the edi tor 251 instituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, der Bundeszahnärztekammer, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung vom 1. Juli 1997 auf geführten Einschränkungen, wie z.B. Nierenfunktionsstörungen, Schwangerschaft, Kinder und Allergien nicht erwähnt.
http://www.agz-rnk.de/agz/download/3/Kommentar_dbu-zu_Epikutantest.pdf






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