Der ehemalige Sportler Jochen Steinhilber aus Mössingen ist durch mehrere Chemikalien und auch Schwermetalle schwer gesundheitlich angegriffen und kann nicht mehr arbeiten. Durch die rigorose Sparpolitik der Krankenkassen ist er nun finanziell auch noch sehr stark überlastet und hat einen Spendenaufruf gestartet. Hier seine Facebookseite mit einigen guten Zeitungsartikeln und Radiosendungen: https://www.facebook.com/kaempfenjochen/?fref=ts
Samstag, 11. Juni 2016
Montag, 6. Juni 2016
Wer berät mich im Krankheitsfall rechtlich und medizinisch?
Es empfiehlt sich generell mindestens zwei Stellen anzurufen, da die Auskünfte manchmal widersprüchlich oder interessengeleitet sind.
Notrufnummer: Giftinformation München Telefon: +49/(0)89 19240
Hotline der Rechtsschutzversicherung
Krankenkasse
VdK (Verband der Körperverletzten) Hier muss man jedoch Mitglied sein, wenn man beraten werden will. Die Fachleute begleiten ihre Mitglieder auch bei Prozessen um Rentenansprüche oder bei medizinischen Hilfsmitteln.
Unabhängige Patientenberatung
0800 011 77 22 (gebührenfrei aus allen Netzen) Montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr
Hilft bei Suche von Facharzt, Krankenhaus, Selbsthilfegruppe oder Adresse von Patientenschutzvereinigungen. Auch Informationen über Krankheitsbilder, Therapien, alternative Behandlungsmethoden, Versorgungswesen, Leistungspflichten der Ärzte und Krankenkassen.
https://www.patientenberatung.de/de
Ombudsmann der Klinik
Ärztekammer
Kassenärztliche Vereinigung
Anwaltsverein
Deutsche Rentenversicherung
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/0_Home/home_node.html
Parteien oder Abgeordnete
Versorgungsamt
Amtsgericht
Gesundheitsamt
Bundesgesundheitsamt
http://www.bmg.bund.de/
Bundesministerium für Risikobewertung
http://www.bfr.bund.de/de/start.html
http://www.bfr.bund.de/cm/343/evidence-for-chronic-aluminium-intake-as-the-cause-of-alzheimers-disease.pdf
Toxcenter an den Universitäten Freiburg, München, Kiel (Dr. Kruse)
Verbraucherschutzzentralen
Selbsthilfegruppen
Bürgerliches Gesetzbuch Untertitel 2 - Behandlungsvertrag (§§ 630a - 630h)
https://dejure.org/gesetze/BGB/630g.html
Patientenrechtegesetz (PatRG)
2013 trat das neue Gesetz zur Verbesserung der Rechte von PatientInnen (PatRG) in Kraft. Versicherte können sich darauf berufen, wenn sie ihre Ansprüche gegenüber dem Arzt, Zahnarzt, Physiotherapeuten oder Heilpraktiker einfordern möchten. Folgendes ist geregelt:
- Einsicht in Krankenakte (Der Patient hat das Recht jederzeit seine vollständigen Behandlungsunterlagen einzusehen. Er darf sich auch Kopien erstellen lassen. Wenn der Arzt die Einsicht verweigert muss er dies begründen.
- Aufklärung über Behandlungsfehler. Dazu ist der Arzt nur verpflichtet, wenn sich die Gesundheitslage des Patienten durch eine fehlende Information verschlimmern würde.
- Genehmigungsverfahren
- Widerspruchsverfahren
- Terminvergabe
- Zweitmeinung einholen. Versicherte haben das Recht eine Zweitmeinung einzuholen.
Bürgerliches Gesetzbuch zum Thema Behandlungsvertrag und Aufklärung
Kopie vom 19.03.2019 : https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html
Notrufnummer: Giftinformation München Telefon: +49/(0)89 19240
Hotline der Rechtsschutzversicherung
Krankenkasse
VdK (Verband der Körperverletzten) Hier muss man jedoch Mitglied sein, wenn man beraten werden will. Die Fachleute begleiten ihre Mitglieder auch bei Prozessen um Rentenansprüche oder bei medizinischen Hilfsmitteln.
Unabhängige Patientenberatung
0800 011 77 22 (gebührenfrei aus allen Netzen) Montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr
Hilft bei Suche von Facharzt, Krankenhaus, Selbsthilfegruppe oder Adresse von Patientenschutzvereinigungen. Auch Informationen über Krankheitsbilder, Therapien, alternative Behandlungsmethoden, Versorgungswesen, Leistungspflichten der Ärzte und Krankenkassen.
https://www.patientenberatung.de/de
Ombudsmann der Klinik
Ärztekammer
Kassenärztliche Vereinigung
Anwaltsverein
Deutsche Rentenversicherung
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/0_Home/home_node.html
Parteien oder Abgeordnete
Versorgungsamt
Amtsgericht
Gesundheitsamt
Bundesgesundheitsamt
http://www.bmg.bund.de/
Bundesministerium für Risikobewertung
http://www.bfr.bund.de/de/start.html
http://www.bfr.bund.de/cm/343/evidence-for-chronic-aluminium-intake-as-the-cause-of-alzheimers-disease.pdf
Toxcenter an den Universitäten Freiburg, München, Kiel (Dr. Kruse)
Verbraucherschutzzentralen
Selbsthilfegruppen
Bürgerliches Gesetzbuch Untertitel 2 - Behandlungsvertrag (§§ 630a - 630h)
https://dejure.org/gesetze/BGB/630g.html
Patientenrechtegesetz (PatRG)
2013 trat das neue Gesetz zur Verbesserung der Rechte von PatientInnen (PatRG) in Kraft. Versicherte können sich darauf berufen, wenn sie ihre Ansprüche gegenüber dem Arzt, Zahnarzt, Physiotherapeuten oder Heilpraktiker einfordern möchten. Folgendes ist geregelt:
- Einsicht in Krankenakte (Der Patient hat das Recht jederzeit seine vollständigen Behandlungsunterlagen einzusehen. Er darf sich auch Kopien erstellen lassen. Wenn der Arzt die Einsicht verweigert muss er dies begründen.
- Aufklärung über Behandlungsfehler. Dazu ist der Arzt nur verpflichtet, wenn sich die Gesundheitslage des Patienten durch eine fehlende Information verschlimmern würde.
- Genehmigungsverfahren
- Widerspruchsverfahren
- Terminvergabe
- Zweitmeinung einholen. Versicherte haben das Recht eine Zweitmeinung einzuholen.
Quelle: Vdk Zeitung März 2019 Anette Liebmann
Das vollständige PatRG steht in folgendem Link ( https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl113s0277.pdf%27%5D__1553010143850 ausgegeben zu Bonn am 25. Feb. 2013
Ablauf der Gesetzesentwicklung https://dejure.org/BGBl/2013/BGBl._I_S._277
Weitere Erklärungen
Bürgerliches Gesetzbuch zum Thema Behandlungsvertrag und Aufklärung
Behandlungsvertrag
§ 630a Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag
(1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist.
(2) Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
(1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist.
(2) Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
§ 630b Anwendbare Vorschriften
Auf das Behandlungsverhältnis sind die Vorschriften über das Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, anzuwenden, soweit nicht in diesem Untertitel etwas anderes bestimmt ist.
Auf das Behandlungsverhältnis sind die Vorschriften über das Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, anzuwenden, soweit nicht in diesem Untertitel etwas anderes bestimmt ist.
§ 630c Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten
(1) Behandelnder und Patient sollen zur Durchführung der Behandlung zusammenwirken.
(2) Der Behandelnde ist verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und die zu und nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen. Sind für den Behandelnden Umstände erkennbar, die die Annahme eines Behandlungsfehlers begründen, hat er den Patienten über diese auf Nachfrage oder zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren zu informieren. Ist dem Behandelnden oder einem seiner in § 52 Absatz 1 der Strafprozessordnung bezeichneten Angehörigen ein Behandlungsfehler unterlaufen, darf die Information nach Satz 2 zu Beweiszwecken in einem gegen den Behandelnden oder gegen seinen Angehörigen geführten Straf- oder Bußgeldverfahren nur mit Zustimmung des Behandelnden verwendet werden.
(3) Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren. Weitergehende Formanforderungen aus anderen Vorschriften bleiben unberührt.
(4) Der Information des Patienten bedarf es nicht, soweit diese ausnahmsweise aufgrund besonderer Umstände entbehrlich ist, insbesondere wenn die Behandlung unaufschiebbar ist oder der Patient auf die Information ausdrücklich verzichtet hat.
(1) Behandelnder und Patient sollen zur Durchführung der Behandlung zusammenwirken.
(2) Der Behandelnde ist verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und die zu und nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen. Sind für den Behandelnden Umstände erkennbar, die die Annahme eines Behandlungsfehlers begründen, hat er den Patienten über diese auf Nachfrage oder zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren zu informieren. Ist dem Behandelnden oder einem seiner in § 52 Absatz 1 der Strafprozessordnung bezeichneten Angehörigen ein Behandlungsfehler unterlaufen, darf die Information nach Satz 2 zu Beweiszwecken in einem gegen den Behandelnden oder gegen seinen Angehörigen geführten Straf- oder Bußgeldverfahren nur mit Zustimmung des Behandelnden verwendet werden.
(3) Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren. Weitergehende Formanforderungen aus anderen Vorschriften bleiben unberührt.
(4) Der Information des Patienten bedarf es nicht, soweit diese ausnahmsweise aufgrund besonderer Umstände entbehrlich ist, insbesondere wenn die Behandlung unaufschiebbar ist oder der Patient auf die Information ausdrücklich verzichtet hat.
§ 630d Einwilligung
(1) Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, ist der Behandelnde verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. Ist der Patient einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, soweit nicht eine Patientenverfügung nach § 1901a Absatz 1 Satz 1 die Maßnahme gestattet oder untersagt. Weitergehende Anforderungen an die Einwilligung aus anderen Vorschriften bleiben unberührt. Kann eine Einwilligung für eine unaufschiebbare Maßnahme nicht rechtzeitig eingeholt werden, darf sie ohne Einwilligung durchgeführt werden, wenn sie dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht.
(2) Die Wirksamkeit der Einwilligung setzt voraus, dass der Patient oder im Fall des Absatzes 1 Satz 2 der zur Einwilligung Berechtigte vor der Einwilligung nach Maßgabe von § 630e Absatz 1 bis 4 aufgeklärt worden ist.
(3) Die Einwilligung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen werden.
(1) Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, ist der Behandelnde verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. Ist der Patient einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, soweit nicht eine Patientenverfügung nach § 1901a Absatz 1 Satz 1 die Maßnahme gestattet oder untersagt. Weitergehende Anforderungen an die Einwilligung aus anderen Vorschriften bleiben unberührt. Kann eine Einwilligung für eine unaufschiebbare Maßnahme nicht rechtzeitig eingeholt werden, darf sie ohne Einwilligung durchgeführt werden, wenn sie dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht.
(2) Die Wirksamkeit der Einwilligung setzt voraus, dass der Patient oder im Fall des Absatzes 1 Satz 2 der zur Einwilligung Berechtigte vor der Einwilligung nach Maßgabe von § 630e Absatz 1 bis 4 aufgeklärt worden ist.
(3) Die Einwilligung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen werden.
§ 630e Aufklärungspflichten
(1) Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.
(2) Die Aufklärung muss
- 1.
-
mündlich durch den Behandelnden oder durch eine Person erfolgen, die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Ausbildung verfügt; ergänzend kann auch auf Unterlagen Bezug genommen werden, die der Patient in Textform erhält,
- 2.
-
so rechtzeitig erfolgen, dass der Patient seine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kann,
- 3.
-
für den Patienten verständlich sein.
Dem Patienten sind Abschriften von Unterlagen, die er im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet hat, auszuhändigen.
(3) Der Aufklärung des Patienten bedarf es nicht, soweit diese ausnahmsweise aufgrund besonderer Umstände entbehrlich ist, insbesondere wenn die Maßnahme unaufschiebbar ist oder der Patient auf die Aufklärung ausdrücklich verzichtet hat.
(4) Ist nach § 630d Absatz 1 Satz 2 die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, ist dieser nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3 aufzuklären.
(5) Im Fall des § 630d Absatz 1 Satz 2 sind die wesentlichen Umstände nach Absatz 1 auch dem Patienten entsprechend seinem Verständnis zu erläutern, soweit dieser aufgrund seines Entwicklungsstandes und seiner Verständnismöglichkeiten in der Lage ist, die Erläuterung aufzunehmen, und soweit dies seinem Wohl nicht zuwiderläuft. Absatz 3 gilt entsprechend.
(1) Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.
(2) Die Aufklärung muss
- 1.
- mündlich durch den Behandelnden oder durch eine Person erfolgen, die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Ausbildung verfügt; ergänzend kann auch auf Unterlagen Bezug genommen werden, die der Patient in Textform erhält,
- 2.
- so rechtzeitig erfolgen, dass der Patient seine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kann,
- 3.
- für den Patienten verständlich sein.
(3) Der Aufklärung des Patienten bedarf es nicht, soweit diese ausnahmsweise aufgrund besonderer Umstände entbehrlich ist, insbesondere wenn die Maßnahme unaufschiebbar ist oder der Patient auf die Aufklärung ausdrücklich verzichtet hat.
(4) Ist nach § 630d Absatz 1 Satz 2 die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, ist dieser nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3 aufzuklären.
(5) Im Fall des § 630d Absatz 1 Satz 2 sind die wesentlichen Umstände nach Absatz 1 auch dem Patienten entsprechend seinem Verständnis zu erläutern, soweit dieser aufgrund seines Entwicklungsstandes und seiner Verständnismöglichkeiten in der Lage ist, die Erläuterung aufzunehmen, und soweit dies seinem Wohl nicht zuwiderläuft. Absatz 3 gilt entsprechend.
§ 630f Dokumentation der Behandlung
(1) Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. Dies ist auch für elektronisch geführte Patientenakten sicherzustellen.
(2) Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen.
(3) Der Behandelnde hat die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen.
(1) Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. Dies ist auch für elektronisch geführte Patientenakten sicherzustellen.
(2) Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen.
(3) Der Behandelnde hat die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen.
§ 630g Einsichtnahme in die Patientenakte
(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. § 811 ist entsprechend anzuwenden.
(2) Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.
(3) Im Fall des Todes des Patienten stehen die Rechte aus den Absätzen 1 und 2 zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Interessen seinen Erben zu. Gleiches gilt für die nächsten Angehörigen des Patienten, soweit sie immaterielle Interessen geltend machen. Die Rechte sind ausgeschlossen, soweit der Einsichtnahme der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Patienten entgegensteht.
(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. § 811 ist entsprechend anzuwenden.
(2) Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.
(3) Im Fall des Todes des Patienten stehen die Rechte aus den Absätzen 1 und 2 zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Interessen seinen Erben zu. Gleiches gilt für die nächsten Angehörigen des Patienten, soweit sie immaterielle Interessen geltend machen. Die Rechte sind ausgeschlossen, soweit der Einsichtnahme der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Patienten entgegensteht.
§ 630h Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler
(1) Ein Fehler des Behandelnden wird vermutet, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht hat, das für den Behandelnden voll beherrschbar war und das zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Patienten geführt hat.
(2) Der Behandelnde hat zu beweisen, dass er eine Einwilligung gemäß § 630d eingeholt und entsprechend den Anforderungen des § 630e aufgeklärt hat. Genügt die Aufklärung nicht den Anforderungen des § 630e, kann der Behandelnde sich darauf berufen, dass der Patient auch im Fall einer ordnungsgemäßen Aufklärung in die Maßnahme eingewilligt hätte.
(3) Hat der Behandelnde eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme und ihr Ergebnis entgegen § 630f Absatz 1 oder Absatz 2 nicht in der Patientenakte aufgezeichnet oder hat er die Patientenakte entgegen § 630f Absatz 3 nicht aufbewahrt, wird vermutet, dass er diese Maßnahme nicht getroffen hat.
(4) War ein Behandelnder für die von ihm vorgenommene Behandlung nicht befähigt, wird vermutet, dass die mangelnde Befähigung für den Eintritt der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ursächlich war.
(5) Liegt ein grober Behandlungsfehler vor und ist dieser grundsätzlich geeignet, eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, wird vermutet, dass der Behandlungsfehler für diese Verletzung ursächlich war. Dies gilt auch dann, wenn es der Behandelnde unterlassen hat, einen medizinisch gebotenen Befund rechtzeitig zu erheben oder zu sichern, soweit der Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Ergebnis erbracht hätte, das Anlass zu weiteren Maßnahmen gegeben hätte, und wenn das Unterlassen solcher Maßnahmen grob fehlerhaft gewesen wäre.
(1) Ein Fehler des Behandelnden wird vermutet, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht hat, das für den Behandelnden voll beherrschbar war und das zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Patienten geführt hat.
(2) Der Behandelnde hat zu beweisen, dass er eine Einwilligung gemäß § 630d eingeholt und entsprechend den Anforderungen des § 630e aufgeklärt hat. Genügt die Aufklärung nicht den Anforderungen des § 630e, kann der Behandelnde sich darauf berufen, dass der Patient auch im Fall einer ordnungsgemäßen Aufklärung in die Maßnahme eingewilligt hätte.
(3) Hat der Behandelnde eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme und ihr Ergebnis entgegen § 630f Absatz 1 oder Absatz 2 nicht in der Patientenakte aufgezeichnet oder hat er die Patientenakte entgegen § 630f Absatz 3 nicht aufbewahrt, wird vermutet, dass er diese Maßnahme nicht getroffen hat.
(4) War ein Behandelnder für die von ihm vorgenommene Behandlung nicht befähigt, wird vermutet, dass die mangelnde Befähigung für den Eintritt der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ursächlich war.
(5) Liegt ein grober Behandlungsfehler vor und ist dieser grundsätzlich geeignet, eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, wird vermutet, dass der Behandlungsfehler für diese Verletzung ursächlich war. Dies gilt auch dann, wenn es der Behandelnde unterlassen hat, einen medizinisch gebotenen Befund rechtzeitig zu erheben oder zu sichern, soweit der Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Ergebnis erbracht hätte, das Anlass zu weiteren Maßnahmen gegeben hätte, und wenn das Unterlassen solcher Maßnahmen grob fehlerhaft gewesen wäre.
Kosten von DMPS
DMPS (Handelsname Dimaval)
Zur Schwermetallmessung im Urin benötigt man entweder 1 Ampulle i.v. oder 6 Hartkapseln.
5 Ampullen i.v. kosten 176 Euro (2016)
3 Hartkapseln oral kosten 32 Euro (2016)
9 Hartkapseln oral kosten 71 Euro (2016)
20 Hartkapseln oral kosten 142 Euro (2016)
Aber wie schon erwähnt kann der Arzt dies Medikament auf ein Kassenrezept schreiben, dann bezahlt es die Krankenkasse. Ein Privatrezept kann man hinterher nicht bei der Krankenkasse einreichen.
Zur Schwermetallmessung im Urin benötigt man entweder 1 Ampulle i.v. oder 6 Hartkapseln.
5 Ampullen i.v. kosten 176 Euro (2016)
3 Hartkapseln oral kosten 32 Euro (2016)
9 Hartkapseln oral kosten 71 Euro (2016)
20 Hartkapseln oral kosten 142 Euro (2016)
Aber wie schon erwähnt kann der Arzt dies Medikament auf ein Kassenrezept schreiben, dann bezahlt es die Krankenkasse. Ein Privatrezept kann man hinterher nicht bei der Krankenkasse einreichen.
Mittwoch, 4. Mai 2016
Sonnencremes, Sonnenbrillen, Zahnpflege
Durch die UV-B-Strahlung wird ein oberflächlicher, kurzzeitiger aber oft schmerzhafter Sonnenbrand verursacht. Bei wiederholter, intensiver Schädigung ist auch Hautkrebs nicht auszuschließen. Ebenso kritisch sind die nicht sichtbaren Folgen, die durch die weniger intensiven UV-A-Strahlen in tieferliegenden Hautschichten verursacht werden. Das sind vor allem Langzeitschäden wie Hautalterung und schlimmstenfalls Hautkrebs. In der Sonnencreme steckt auch die Gefahr Jedoch kann nicht nur die Strahlung durch zu langes Sonnenbaden unseren Körper schädigen. Viele Sonnencremes enthalten problematische Substanzen wie zum Beispiel Aluminium, Zinkoxid oder Titandioxid, Ethylhexyl Methoxycinnamate, Butyl Methoxydibenzoylmthane, Octocrylene, Methyl- und Ethylparaben. Aber auch Propyl- und Butylparaben, Benzophenone-3, 4-Methylbenzylidene Camphor (MBC) und 3-Benzylidene Camphor sind hier zu nennen.
Quelle: https://www.smarticular.net/vorsicht-bei-der-sonnencreme-mehr-schaden-als-nutzen/
Bezugsquelle Zinkoxid
Zinkoxid (Nicht-Nano) 100g
Marke: Mystic Moments
Sonnencreme vom Zentrum der Gesundheit für LSF bis maximal 20
30 g Kokosöl
24 g Sheabutter
3 g Jojobaöl
3 g Vitamin-E-Öl
30 Tropfen ätherische Öle (100 %), z. B. 15 Tropfen Lavendelöl und 15 Tropfen Eukalyptusöl oder auch nur 10 Tropfen Eukalyptusöl und dazu noch 5 Tropfen Minzöl
Zinkoxidpulver je nach gewünschtem LSF (Für LSF 20 und höher 20 % Zinkoxid)
Das Grundrezept für Lichtschutzfaktor 20
Quelle: https://www.smarticular.net/vorsicht-bei-der-sonnencreme-mehr-schaden-als-nutzen/
Bezugsquelle Zinkoxid
Zinkoxid (Nicht-Nano) 100g
Marke: Mystic Moments
Sonnenschutzmittel selbst gemacht
Sonnencreme vom Zentrum der Gesundheit für LSF bis maximal 20
30 g Kokosöl
24 g Sheabutter
3 g Jojobaöl
3 g Vitamin-E-Öl
30 Tropfen ätherische Öle (100 %), z. B. 15 Tropfen Lavendelöl und 15 Tropfen Eukalyptusöl oder auch nur 10 Tropfen Eukalyptusöl und dazu noch 5 Tropfen Minzöl
Zinkoxidpulver je nach gewünschtem LSF (Für LSF 20 und höher 20 % Zinkoxid)
Geben Sie Kokosöl, Sheabutter und Jojobaöl ins warme Wasserbad. Erhitzen Sie das Wasser vorsichtig, bis Kokosöl und Sheabutter geschmolzen sind und nehmen Sie die Öle aus dem Wasserbad. Lassen Sie die Öle etwas abkühlen.
Legen Sie die Staubmaske an, um den Zinkoxidstaub nicht einzuatmen, messen Sie das Zinkoxid ab und geben Sie es gemeinsam mit dem Vitamin-E-Öl und den ätherischen Ölen zum Ölmix. Rühren Sie alles gut unter, füllen Sie Ihre Sonnenschutzlotion in ein Dunkelglasgefäss oder einen Cremetiegel und lagern Sie sie im Kühlschrank.
Die Sonnencreme hält etwa 6 Monate, wenn sie kühl und dunkel gelagert wird. Wenn Sie die Sonnencreme mit ins Freibad oder an den Strand nehmen, achten Sie auf dunkle Aufbewahrung und stellen Sie sie über Nacht wieder in den Kühlschrank.
Verwenden Sie die Sonnencreme genau wie andere Sonnencremes auch. Tragen Sie sie mehrmals täglich auf, umso häufiger, wenn Sie zwischendurch ins Wasser gehen oder stark geschwitzt haben.
Legen Sie die Staubmaske an, um den Zinkoxidstaub nicht einzuatmen, messen Sie das Zinkoxid ab und geben Sie es gemeinsam mit dem Vitamin-E-Öl und den ätherischen Ölen zum Ölmix. Rühren Sie alles gut unter, füllen Sie Ihre Sonnenschutzlotion in ein Dunkelglasgefäss oder einen Cremetiegel und lagern Sie sie im Kühlschrank.
Die Sonnencreme hält etwa 6 Monate, wenn sie kühl und dunkel gelagert wird. Wenn Sie die Sonnencreme mit ins Freibad oder an den Strand nehmen, achten Sie auf dunkle Aufbewahrung und stellen Sie sie über Nacht wieder in den Kühlschrank.
Verwenden Sie die Sonnencreme genau wie andere Sonnencremes auch. Tragen Sie sie mehrmals täglich auf, umso häufiger, wenn Sie zwischendurch ins Wasser gehen oder stark geschwitzt haben.
https://www.zentrum-der-gesundheit.de/sonnencreme-selber-machen-ia.html
Karottenöl mit Vitamin E selbst herstellen
Karottenöl mit Vitamin E selbst herstellen
Kaltauszug in Öl
Als unterstützende Zutat ist Karottenöl oder Karottenextrakt auch in vielen Sonnencremes enthalten. Der Lichtschutzfaktor des Karottenöls liegt allerdings nur im einstelligen Bereich, weshalb es für einen umfassenden Sonnenschutz allein nicht ausreicht. Es lässt sich aber gut als Basisöl für unsere selbst gemachte Sonnencreme verwenden.Das Grundrezept für Lichtschutzfaktor 20
90 g Kokosöl; 10 g SOFI TIX Breitband (Titanoxid und Zinkoxid (am besten online erhältlich)
Optional können für eine festere Konsistenz sowie für eine noch bessere Hautpflege hinzugegeben werden: 5-10 g Aloe vera Gel, spendet Feuchtigkeit und beruhigt die Haut (aus dem Bioladen, selbst hergestellt oder online erhältlich) 5-10 g Sheabutter oder Kakaobutter als Konsistenzgeber – je mehr, desto dickflüssiger wird die Lotion (im Bioladen oder online erhältlich) Ein paar Tropfen Vitamin E-Öl zur Pflege und zur Steigerung der Haltbarkeit (aus der Apotheke oder online bestellen)
Optional können für eine festere Konsistenz sowie für eine noch bessere Hautpflege hinzugegeben werden: 5-10 g Aloe vera Gel, spendet Feuchtigkeit und beruhigt die Haut (aus dem Bioladen, selbst hergestellt oder online erhältlich) 5-10 g Sheabutter oder Kakaobutter als Konsistenzgeber – je mehr, desto dickflüssiger wird die Lotion (im Bioladen oder online erhältlich) Ein paar Tropfen Vitamin E-Öl zur Pflege und zur Steigerung der Haltbarkeit (aus der Apotheke oder online bestellen)
Verarbeitung
Kokosöl und optional Aloe Vera Gel abwiegen und in ein Mixgefäß geben. SOFI TIX sehr genau mit einer Digitalwaage abwiegen und ebenfalls in das Mixgefäß geben. Ob deine Digitalwaage ausreichend genau ist, kannst du mit Ein-Cent-Münzen testen: Eine Münze wiegt exakt 2,3 Gramm, vier Münzen wiegen also knapp 10 Gramm. Alles zunächst vorsichtig verrühren, so dass das gesamte Pulver im Öl gebunden ist. Mit einem Mixer oder Mixstab auf hoher Stufe für 30-60 Sekunden mixen, damit sich das Pulver vollständig und klümpchenfrei im Öl verteilt. Nur so ist später ein gleichmäßiger Sonnenschutz gewährleistet.
Falls dir das Ergebnis zu flüssig ist: Die Masse im Wasserbad langsam erhitzen und grammweise Sheabutter oder Kakaobutter dazu geben. Sobald alles geschmolzen und verrührt ist, einen Tropfen auf einen Teller geben und erkalten lassen, um die Konsistenz zu prüfen. So lange wiederholen, bis die gewünschte Dickflüssigkeit erreicht ist.
Das Kokosöl selbst bietet auch einen gewissen Sonnenschutz, jedoch nur vor UV-B-Strahlung. Andere Pflanzenöle wie z.B. Sesamöl oder Jojobaöl sind ebenfalls verwendbar, viele haben einen ähnlichen Lichtschutzfaktor.Auf der Haut aufgetragen, blockiert Kokosöl etwa 20 Prozent der UV-B-Strahlung und ist damit als Basis-Sonnenschutz an vielen Tagen in Mitteleuropa ausreichend. Gleichzeitig pflegt Kokosöl die Haut intensiv und macht sie angenehm weich und seidig. Es verstopft auch nicht die Poren, wie dies bei paraffinhaltigen Produkten auf Erdölbasis der Fall ist.
Quelle: https://www.smarticular.net/kokosoel-als-sonnenschutz-ohne-schaedliche-inhaltsstoffe/
Quelle: https://www.smarticular.net/kokosoel-als-sonnenschutz-ohne-schaedliche-inhaltsstoffe/
https://www.smarticular.net/karottenoel-selber-machen-rezept-anwendung/
Ein Rezept für eine selbst gemachte Sonnencreme finden Sie hier: Gesunde Sonnencreme – natürlich, wirksam und selbst gemacht
https://www.zentrum-der-gesundheit.de/sonnenschutz-mit-nanoteilchen-ia.html
Ein Rezept für eine selbst gemachte Sonnencreme finden Sie hier: Gesunde Sonnencreme – natürlich, wirksam und selbst gemacht
https://www.zentrum-der-gesundheit.de/sonnenschutz-mit-nanoteilchen-ia.html
Das Zentrum der Gesundheit empfiehlt für höheren LSF Sonnencremes von Biosolis usw.
Biosolis LSF50 : Dicaprylyl Carbonate, Brassica Campestris (Rapeseed) Oil *, Titanium Dioxide, Polyhydroxystearic acid, Caprylic/Capric Triglyceride, Pongamia Glabra Seed Oil, Diethyl Sebacate, Stearic Acid, Aluminum hydroxyde, Hydrogenated Coconut Oil, Polyglyceryl-2 Dipolyhydroxystearate, Sesamum Indicum Seed Oil*, Cocos Nucifera Oil, Bisabolol, Tocopherol, Parfum
Studie in Schweden: Sonnenmangel führt zu erhöhter Mortalität
Eine 20-jährige Verlaufsstudie aus Schweden zeigt, dass die Todesrate in der Gruppe der Sonnenvermeider doppelt so groß ist, wie bei den Sonnenanbetern. (https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/24697969 : Wir fanden heraus, dass die Gesamtmortalität umgekehrt proportional zu den Sonnengewohnheiten war. Die Sterblichkeitsrate unter den Verminderern der Sonnenexposition war im Vergleich zur höchsten Sonnenexpositionsgruppe ungefähr zweifach höher; © 2014 Der Verband für die Veröffentlichung der Zeitschrift für Innere Medizin.)
Biosolis LSF50 : Dicaprylyl Carbonate, Brassica Campestris (Rapeseed) Oil *, Titanium Dioxide, Polyhydroxystearic acid, Caprylic/Capric Triglyceride, Pongamia Glabra Seed Oil, Diethyl Sebacate, Stearic Acid, Aluminum hydroxyde, Hydrogenated Coconut Oil, Polyglyceryl-2 Dipolyhydroxystearate, Sesamum Indicum Seed Oil*, Cocos Nucifera Oil, Bisabolol, Tocopherol, Parfum
Studie in Schweden: Sonnenmangel führt zu erhöhter Mortalität
Eine 20-jährige Verlaufsstudie aus Schweden zeigt, dass die Todesrate in der Gruppe der Sonnenvermeider doppelt so groß ist, wie bei den Sonnenanbetern. (https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/24697969 : Wir fanden heraus, dass die Gesamtmortalität umgekehrt proportional zu den Sonnengewohnheiten war. Die Sterblichkeitsrate unter den Verminderern der Sonnenexposition war im Vergleich zur höchsten Sonnenexpositionsgruppe ungefähr zweifach höher; © 2014 Der Verband für die Veröffentlichung der Zeitschrift für Innere Medizin.)
Diese Todesfallrate entspricht der Häufigkeit der Todesfolge durch das Rauchen. Dennoch sollten man sich nicht die Haut verbrennen und die Sonneneinstrahlung verantwortlich dosieren. Mutwillige Hautschäden sind zu unterlassen. Sonneschutzcremes mit den verschiedensten hautgängigen Zusätzen sind kritisch zu betrachten.
Dr. Wiechert; https://mail.google.com/mail/u/0/#inbox/FMfcgxvwzRjZwGMbWdSNtghfhJmgbksq
Gesunde Sonnenschutzmittel
Achten Sie daher beim Kauf von Sonnenschutzmitteln darauf, nur solche zu wählen, die Nanopartikel enthalten, die grösser als 330 nm sind. Selten wird die Partikelgrösse auf der Packung deklariert. Schreiben Sie den Hersteller daher an, erkundigen Sie sich nach der Partikelgrösse und verlangen Sie eine entsprechende Analyse, damit Sie sicher gehen können.
Am besten wäre es vermutlich, die Sonnencreme einfach selbst zu machen. Dann kann man nämlich jene Zutaten kaufen und verwenden, die man selbst ausgewählt hat. Nimmt man als UV-Blocker Zinkoxid, dann achtet man beim Kauf des Zinkoxidpulvers, dass es sich um Zinkoxid non-nano handelt. Dieses liefert Nanopartikel ab 330 nm, wobei sich diese in der Creme und auf der Haut noch verklumpen (Agglomeration), was die Partikel dann noch grösser werden lässt.
Zentrum der Gesundheit
Umfassende Informationen zur Notwendigkeit von Sonne und Schädlichkeit von Sonnencremes
https://www.zentrum-der-gesundheit.de/search.html?query=Sonnenschutz
Dr. Mutter zitiert eine Studie, dass Leute ohne Sonnenschutz weniger Hautkrebs haben, wegen des Vitamin D mit Sonnenschutzmittel nicht mehr gebildet wird.
https://www.youtube.com/watch?v=Ys_eyMtXxOA Ab Miniute 58:40
Titandioxid – Ein Stoff, den Sie meiden sollten Autor: Carina Rehberg, Studie vom Januar 2017
https://www.zentrum-der-gesundheit.de/titandioxid-verursacht-krebs-170204010.html
Ganz schön helle: Die neuen Bio-SonnencremesNaturkosmetik enthält in der Regel keine Nanomaterialien. Um den Weißel-Effekt so gering wie möglich zu halten, setzen Bio-Beauty-Hersteller stattdessen auf „Farbtherapie“: Zum einen mildert die Beschichtung mit Silizium und Tonerde das Weiß, zum anderen gibt’s die Produkte inzwischen auch leicht getönt.
Sonnenmilch Schisandra LSF 30 von Alverde mit mehreren Titandioxiden, Kokosöl, Olivenöl, Glyzerin und Schisandra-Extrakt
Sonnencreme LSF 50+ und Sonnencreme LSF 30 getönt von Eco Naturkosmetik mit Titandioxid im Korundmantel, Sanddornöl, Sheabutter, Olivenöl und Süßholzextrakt
Prosun Sonnencreme LSF 20 von Melvita mit Titandioxid, Zinkoxid, Baobab-, Paranuss- und Maracujaöl
Sonnencreme LSF 30 von Eubiona mit Titandioxid, Mica, Sheabutter, Granatapfel, Olivenöl und Nachtkerzenöl
http://www.naturalbeauty.de/magazin/artikel/article/ganz-schoen-helle-bio-sonnencremes/
Annemarie Börlind hat auch eine Creme LSF30 ohne Titandioxid
Börlind hat eine hervorragende homepage mit ausführlichen Informationen zu allen Inhaltsstoffen:
http://products.boerlind.com/de-de/produkte/sun/sun-anti-aging-sonnen-creme-lsf-30.html
Wooden Spoon "Sonnenschutz, LSF 50, Kinder & Erwachsene, wasserfest, bio"Sichere und wirksame Sonnenschutzpflege mit zertifizierter Bio-Butter, natürlichem Vitamin E und Zinkoxid als Sonnenfilter – ohne Nanopartikel!
Zutaten (INCI) LSF 50: Helianthus annus (Sonnenblume) Seed Oil*; Zinc Oxide 30% (non-nano); Theobroma Cacao (Kakao) Seed Butter *; Butyrospermum Parkii (Karité) Butter *; Cocos Nucifera (Kokos) Nut Oil *; Cera Alba (Bienenwachs) *; Tocopherol (Vitamin E)
Zahnpasta aus natürlichen Zutaten einfach selber machen
Gesunde Sonnenschutzmittel
Achten Sie daher beim Kauf von Sonnenschutzmitteln darauf, nur solche zu wählen, die Nanopartikel enthalten, die grösser als 330 nm sind. Selten wird die Partikelgrösse auf der Packung deklariert. Schreiben Sie den Hersteller daher an, erkundigen Sie sich nach der Partikelgrösse und verlangen Sie eine entsprechende Analyse, damit Sie sicher gehen können.
Am besten wäre es vermutlich, die Sonnencreme einfach selbst zu machen. Dann kann man nämlich jene Zutaten kaufen und verwenden, die man selbst ausgewählt hat. Nimmt man als UV-Blocker Zinkoxid, dann achtet man beim Kauf des Zinkoxidpulvers, dass es sich um Zinkoxid non-nano handelt. Dieses liefert Nanopartikel ab 330 nm, wobei sich diese in der Creme und auf der Haut noch verklumpen (Agglomeration), was die Partikel dann noch grösser werden lässt.
Sonnencreme: Gesund oder schädlich?
Auflistung der schädlichen chemischen Sonnenschutzmaterialien.
Und Rezept für Zinkoxid-Sonnencreme.
Umfassende Informationen zur Notwendigkeit von Sonne und Schädlichkeit von Sonnencremes
https://www.zentrum-der-gesundheit.de/search.html?query=Sonnenschutz
Dr. Mutter zitiert eine Studie, dass Leute ohne Sonnenschutz weniger Hautkrebs haben, wegen des Vitamin D mit Sonnenschutzmittel nicht mehr gebildet wird.
https://www.youtube.com/watch?v=Ys_eyMtXxOA Ab Miniute 58:40
Titandioxid – Ein Stoff, den Sie meiden sollten Autor: Carina Rehberg, Studie vom Januar 2017
https://www.zentrum-der-gesundheit.de/titandioxid-verursacht-krebs-170204010.html
Ganz schön helle: Die neuen Bio-SonnencremesNaturkosmetik enthält in der Regel keine Nanomaterialien. Um den Weißel-Effekt so gering wie möglich zu halten, setzen Bio-Beauty-Hersteller stattdessen auf „Farbtherapie“: Zum einen mildert die Beschichtung mit Silizium und Tonerde das Weiß, zum anderen gibt’s die Produkte inzwischen auch leicht getönt.
Sonnencreme LSF 50+ und Sonnencreme LSF 30 getönt von Eco Naturkosmetik mit Titandioxid im Korundmantel, Sanddornöl, Sheabutter, Olivenöl und Süßholzextrakt
Prosun Sonnencreme LSF 20 von Melvita mit Titandioxid, Zinkoxid, Baobab-, Paranuss- und Maracujaöl
Sonnencreme LSF 30 von Eubiona mit Titandioxid, Mica, Sheabutter, Granatapfel, Olivenöl und Nachtkerzenöl
http://www.naturalbeauty.de/magazin/artikel/article/ganz-schoen-helle-bio-sonnencremes/
Annemarie Börlind hat auch eine Creme LSF30 ohne Titandioxid
Börlind hat eine hervorragende homepage mit ausführlichen Informationen zu allen Inhaltsstoffen:
http://products.boerlind.com/de-de/produkte/sun/sun-anti-aging-sonnen-creme-lsf-30.html
Wooden Spoon "Sonnenschutz, LSF 50, Kinder & Erwachsene, wasserfest, bio"Sichere und wirksame Sonnenschutzpflege mit zertifizierter Bio-Butter, natürlichem Vitamin E und Zinkoxid als Sonnenfilter – ohne Nanopartikel!
Zutaten (INCI) LSF 50: Helianthus annus (Sonnenblume) Seed Oil*; Zinc Oxide 30% (non-nano); Theobroma Cacao (Kakao) Seed Butter *; Butyrospermum Parkii (Karité) Butter *; Cocos Nucifera (Kokos) Nut Oil *; Cera Alba (Bienenwachs) *; Tocopherol (Vitamin E)
http://www.matedepantera.com/naturkosmetik/sonnenschutz/sonnenschutz-lsf-50-kinder-und-erwachsene-wasserfest-bio?gclid=CNL7pZ-GwMwCFcyRGwodmzUKwQ
Sonnenbrillen können schädlich sein
Sonnenbrillen können also – wenn sie zu oft getragen werden – durchaus schädlich sein. Sie können den Menschen depressiv machen, da seine Augen selbst bei schönem Wetter immer im Schatten, das heisst hinter dunklen Sonnenbrillengläsern versteckt bleiben müssen. Auch Schlafprobleme und eine mangelnde Leistungsfähigkeit können die Folgen von lichtmangelbedingten Hormonstörungen sein.
Da wir auch ohne Sonnenbrille – allein über die natürliche Schutzfähigkeiten der Augen sowie mit Hilfe einer gesunden Ernährung – hinreichend vor der Sonne geschützt sind, müssen wir keine Angst vor der Sonne haben und müssen auch nicht ständig Sonnenbrillen tragen. Nur eben in Extremsituationen, im Schnee, in den Bergen und am Meer.
http://www.zentrum-der-gesundheit.de/schaedliche-sonnenbrille-ia.html#ixzz48kipyFM6
Flour
Flour hat die größte Elektronegativität, das heißt es bindet sich am schnellsten und stärksten.
Flour ist kein lebensnotwendiges Spurenelement.
Es hat vielfältige toxische Wirkungen: hemmt Enzyme, Knochen und Bindegewebe verkalken, zerstört Kollagen, Rückgang Zahnfleisch, Reduktion von Melatonin wegen frühzeitiger Verkalkung der Zirbeldrüse, reichert sich in Schilddrüse an, Diabetes verstärken, Knochentumore u.a.Tumore , Gehirnschäden, Intelligenzreduzierung, verstärkt Quecksilberfreisetzung , fördert die Aufnahme von anderen giftigen Metallen in Körper und Gehirn, verstärkt Giftwirkung von Quecksilber deutlich.
Flour führt z. Z, bei 15-20 aller Kinder in Deutschland zu Flourose, einer chronischen Flourvergiftung. Die Zähne und Knochen werden fleckig, brüchig und verlieren an Elastizität.
Bewohner von Basel und anderer Städte mit Zwangsflourierung des Trinkwassers haben bedenkliche Überdosierungserscheinungen und sogar höhere Krebsraten. Deshalb stoppten die Verantwortlichen 2003 die Maßnahme.
(Dr. Mutter, Lass dich nicht vergiften, S. 40ff)
Zahncremes
Vermeiden Sie Flouride (siehe oben), Titandioxid, Zinn, Strontium, Desinfektionsmittel, Schleifmittel.
Dr. Mutter empfiehlt in seinem Buch "Lass dich nicht vergiften":
Ein halber Teelöffel Xylit im Mund gut einspeicheln und dann mit trockener Zahnbürste sanft bürsten. Xylit aus Mais stammt meist von genmanipulierten Pflanzen, deshalb von Birkenrinde.
Natron auf die nasse Zahnbürste streuen. Fängt Säuren auf und bleicht die Zähne. Laugt aber den Zahnschmelz aus, deshalb nur maximal einmal die Woche.
Salbei- und Thymianöl einen Tropfen auf Zahnbürste und wie gewohnt bürsten.
Zahncreme selbst herstellen
120 ml Kokosöl vorsichtig erwärmen
2-4 EL Xylit dazugeben
10-15 Tropfen Pefferminzöl (bei empfindlichen Zähnen weniger) dazugeben
Muss nicht im Kühlschrank aufbewahrt werden. Aber steril, also nicht mit Zahnbürste, entnehmen.
Zubereitung: https://www.zentrum-der-gesundheit.de/zahncreme-kokosoel-selber-machen.html
Parodontitisvorbeugung
Natürliche, vitalstoffreiche Kost
keine harte Zahnbürste, nur leichter Druck
keine Schleifkörper in der Zahnpasta
Natriumbicarbonat, Xylit-Pulver oder Salbei-Thymianöl (siehe oben)
Zahnseide für die Zwischenräume nur vorsichtig und nach Anleitung
(Dr. Mutter, Lass dich nicht vergiften, S. 35)
Sonnenbrillen können schädlich sein
Sonnenbrillen können also – wenn sie zu oft getragen werden – durchaus schädlich sein. Sie können den Menschen depressiv machen, da seine Augen selbst bei schönem Wetter immer im Schatten, das heisst hinter dunklen Sonnenbrillengläsern versteckt bleiben müssen. Auch Schlafprobleme und eine mangelnde Leistungsfähigkeit können die Folgen von lichtmangelbedingten Hormonstörungen sein.
Da wir auch ohne Sonnenbrille – allein über die natürliche Schutzfähigkeiten der Augen sowie mit Hilfe einer gesunden Ernährung – hinreichend vor der Sonne geschützt sind, müssen wir keine Angst vor der Sonne haben und müssen auch nicht ständig Sonnenbrillen tragen. Nur eben in Extremsituationen, im Schnee, in den Bergen und am Meer.
http://www.zentrum-der-gesundheit.de/schaedliche-sonnenbrille-ia.html#ixzz48kipyFM6
Flour
Flour hat die größte Elektronegativität, das heißt es bindet sich am schnellsten und stärksten.
Flour ist kein lebensnotwendiges Spurenelement.
Es hat vielfältige toxische Wirkungen: hemmt Enzyme, Knochen und Bindegewebe verkalken, zerstört Kollagen, Rückgang Zahnfleisch, Reduktion von Melatonin wegen frühzeitiger Verkalkung der Zirbeldrüse, reichert sich in Schilddrüse an, Diabetes verstärken, Knochentumore u.a.Tumore , Gehirnschäden, Intelligenzreduzierung, verstärkt Quecksilberfreisetzung , fördert die Aufnahme von anderen giftigen Metallen in Körper und Gehirn, verstärkt Giftwirkung von Quecksilber deutlich.
Flour führt z. Z, bei 15-20 aller Kinder in Deutschland zu Flourose, einer chronischen Flourvergiftung. Die Zähne und Knochen werden fleckig, brüchig und verlieren an Elastizität.
Bewohner von Basel und anderer Städte mit Zwangsflourierung des Trinkwassers haben bedenkliche Überdosierungserscheinungen und sogar höhere Krebsraten. Deshalb stoppten die Verantwortlichen 2003 die Maßnahme.
(Dr. Mutter, Lass dich nicht vergiften, S. 40ff)
Zahncremes
Vermeiden Sie Flouride (siehe oben), Titandioxid, Zinn, Strontium, Desinfektionsmittel, Schleifmittel.
Dr. Mutter empfiehlt in seinem Buch "Lass dich nicht vergiften":
Ein halber Teelöffel Xylit im Mund gut einspeicheln und dann mit trockener Zahnbürste sanft bürsten. Xylit aus Mais stammt meist von genmanipulierten Pflanzen, deshalb von Birkenrinde.
Natron auf die nasse Zahnbürste streuen. Fängt Säuren auf und bleicht die Zähne. Laugt aber den Zahnschmelz aus, deshalb nur maximal einmal die Woche.
Salbei- und Thymianöl einen Tropfen auf Zahnbürste und wie gewohnt bürsten.
Zahncreme selbst herstellen
120 ml Kokosöl vorsichtig erwärmen
2-4 EL Xylit dazugeben
10-15 Tropfen Pefferminzöl (bei empfindlichen Zähnen weniger) dazugeben
Muss nicht im Kühlschrank aufbewahrt werden. Aber steril, also nicht mit Zahnbürste, entnehmen.
Zubereitung: https://www.zentrum-der-gesundheit.de/zahncreme-kokosoel-selber-machen.html
Parodontitisvorbeugung
Natürliche, vitalstoffreiche Kost
keine harte Zahnbürste, nur leichter Druck
keine Schleifkörper in der Zahnpasta
Natriumbicarbonat, Xylit-Pulver oder Salbei-Thymianöl (siehe oben)
Zahnseide für die Zwischenräume nur vorsichtig und nach Anleitung
(Dr. Mutter, Lass dich nicht vergiften, S. 35)
Zahnpasta aus natürlichen Zutaten einfach selber machen
Zutaten:
Kreidepulver (z.B. dieses) oder Ultrafeine Heilerde (aus der Apotheke, dem Reformhaus) – Wichtig ist, dass das Pulver sehr fein ist, da ansonsten der Zahnschmelz angegriffen werden könnte Birkenzucker – auch unter den Namen Xylit, Xylitol und Xucker bekannt (ebenfalls aus dem Reformhaus) ein Hydrolat deiner Wahl. Hydrolate sind Pflanzenwässer, die beim Destillieren von Kräutern oder Blüten entstehen. Sie enthalten viele Wirkstoffe und unterstützen eine gesunde Mundflora. Für eine Zahnpasta eignet sich besonders gut Salbei– oder Rosmarinhydrolat. Alternativ kannst dein Hydrolat selber herstellen oder sehr starken Tee aus den Kräutern machen, oder destilliertes Wasser verwenden. Tinktur – in unserem Fall aus Lavendelblüten (mehr zu Lavendel). Eine Tinktur ist ein alkoholischer Pflanzenauszug. Sie beinhaltet die Wirkstoffe einer Pflanze und dient aufgrund des alkoholischen Gehaltes der besseren Haltbarkeit. Du kannst sie aber durch die selbe Menge Hydrolat oder Tee ersetzen. Wie du eine Tinktur selber herstellst, zeigen wir dir hier. Natron – durch seinen basischen pH-Wert gleicht es überschüssige Säuren im Mund aus (erhältlich in der Apotheke, der Backabteilung oder online)
mit etwas Kurkuma sorgst du zusätzlich für weiße Zähne.
Zu Beginn wische den Becher, einen Teelöffel und Tiegel mit einem in Alkohol getränkten Küchentuch ab. Durch die Desinfektion werden Keime entfernt, und deine Zahncreme ist später länger haltbar. Jetzt gib die Zutaten in einen Mörser: 5 Teelöffel Kreidepulver oder ultrafeine Heilerde 1 Teelöffel Birkenzucker 1/2 Teelöffel feines Natron-Pulver
Diese Zutaten müssen sehr fein zerkleinert werden, damit sie nicht Zahnfleisch oder Zahnschmelz angreifen. Danach kannst du sie in das Glas geben und folgende Zutaten ergänzen: 1 Teelöffel Tinktur 2,5 Teelöffel deines Hydrolats Alle Zutaten werden gut mit dem Löffel verrührt. Kurz stehen lassen und nochmal durchrühren. Du erhältst eine cremige Paste. Wenn du die Konsistenz noch verändern möchtest, gib entweder Kreidepulver, Heilerde oder tropfenweise Hydrolat dazu.
Kreidepulver (z.B. dieses) oder Ultrafeine Heilerde (aus der Apotheke, dem Reformhaus) – Wichtig ist, dass das Pulver sehr fein ist, da ansonsten der Zahnschmelz angegriffen werden könnte Birkenzucker – auch unter den Namen Xylit, Xylitol und Xucker bekannt (ebenfalls aus dem Reformhaus) ein Hydrolat deiner Wahl. Hydrolate sind Pflanzenwässer, die beim Destillieren von Kräutern oder Blüten entstehen. Sie enthalten viele Wirkstoffe und unterstützen eine gesunde Mundflora. Für eine Zahnpasta eignet sich besonders gut Salbei– oder Rosmarinhydrolat. Alternativ kannst dein Hydrolat selber herstellen oder sehr starken Tee aus den Kräutern machen, oder destilliertes Wasser verwenden. Tinktur – in unserem Fall aus Lavendelblüten (mehr zu Lavendel). Eine Tinktur ist ein alkoholischer Pflanzenauszug. Sie beinhaltet die Wirkstoffe einer Pflanze und dient aufgrund des alkoholischen Gehaltes der besseren Haltbarkeit. Du kannst sie aber durch die selbe Menge Hydrolat oder Tee ersetzen. Wie du eine Tinktur selber herstellst, zeigen wir dir hier. Natron – durch seinen basischen pH-Wert gleicht es überschüssige Säuren im Mund aus (erhältlich in der Apotheke, der Backabteilung oder online)
mit etwas Kurkuma sorgst du zusätzlich für weiße Zähne.
Zu Beginn wische den Becher, einen Teelöffel und Tiegel mit einem in Alkohol getränkten Küchentuch ab. Durch die Desinfektion werden Keime entfernt, und deine Zahncreme ist später länger haltbar. Jetzt gib die Zutaten in einen Mörser: 5 Teelöffel Kreidepulver oder ultrafeine Heilerde 1 Teelöffel Birkenzucker 1/2 Teelöffel feines Natron-Pulver
Diese Zutaten müssen sehr fein zerkleinert werden, damit sie nicht Zahnfleisch oder Zahnschmelz angreifen. Danach kannst du sie in das Glas geben und folgende Zutaten ergänzen: 1 Teelöffel Tinktur 2,5 Teelöffel deines Hydrolats Alle Zutaten werden gut mit dem Löffel verrührt. Kurz stehen lassen und nochmal durchrühren. Du erhältst eine cremige Paste. Wenn du die Konsistenz noch verändern möchtest, gib entweder Kreidepulver, Heilerde oder tropfenweise Hydrolat dazu.
Wir haben unsere Zahnpasta innerhalb weniger Wochen aufgebraucht und hatten kein Problem mit der Haltbarkeit. Um eine längere Haltbarkeit zu erreichen, kannst du das Hydrolat durch Trinkalkohol (z.B. Wodka) ersetzen, die Pasta ist dann aber nicht mehr für Kinder geeignet.
Selbst gemachte Zahnputzpulver für empfindliche Zähne
5 Esslöffel getrocknete Rosenblütenblätter
3 Esslöffel getrockneten Salbei, Minze oder Kräuter deiner Wahl
1 Teelöffel Natron (Reformhaus, Supermarkt oder Online bestellen – mehr Anwendungen für das Wundermittel Natron findest du hier)
1 Teelöffel Heilkreide oder ultrafeine Heilerde
1 Teelöffel Xylitol (Birkenzucker) nach Bedarf (Reformhaus oder Online)
Für weißere Zähne noch etwas Pulver der Kurkumawurzel
Zahnpulver mit Kurkuma
Kurkuma um natürliches Aufhellen zu erreichen
Zahnpulver mit Kurkuma
Kurkuma um natürliches Aufhellen zu erreichen
1 TL Kurkuma (gemahlen als Pulver)
1 TL pulverisierte Minze (entweder getrocknete Minzblätter fein mahlen, z.B. mit einer Kaffeemühle, oder einfach einen Pfefferminztee verwenden)
1 TL Salbei (Vorgehensweise wie bei der Minze)
1 TL Ingwer (gemahlen)
½ TL ultrafeine Heilerde (aus dem Reformhaus, Bio-Laden oder online kaufen)
½ TL hochwertiges Salz (z.B. Himalaya- oder Steinsalz)
1 Messerspitze Nelkenpulver
Zahnpulver
Zahnpulver
3 EL Calciumcarbonat (Schlämmkreide)
1 EL Xylit (auch: Xylitol oder Birkenzucker)
1 EL Natron (in unserem Shop erhältlich)
optional: bis zu 10 Tropfen ätherisches Öl, wie Pfefferminze, Eukalyptus, Salbei oder Lemongrass
In einem Schraubglas gut schütteln. Hält mehrere Monate.
Sonntag, 10. April 2016
Symptome von Schwermetallvergiftungen lindern
Während der Ausleitung treten logischerweise Schübe der Grundkrankheiten auf, da die Metalle vom Lagerungsort über den Blutkreislauf zu den Nieren gelangen, bevor sie dort ausgeschieden werden können.
Depressive Episoden
- Schöne Ausflüge mit leichter Bewegung an der Sonne und der frischen Luft
- Spaßige Unternehmungen
- Geselligkeit
- Ausreichend Schlaf und Ruhe
- Viel rohes Obst
- Johanniskraut
- streng auf Streßvermeidung achten, da dieser zusätzlich "die Nerven belastet".
Depressive Episoden
- Schöne Ausflüge mit leichter Bewegung an der Sonne und der frischen Luft
- Spaßige Unternehmungen
- Geselligkeit
- Ausreichend Schlaf und Ruhe
- Viel rohes Obst
- Johanniskraut
- streng auf Streßvermeidung achten, da dieser zusätzlich "die Nerven belastet".
Darmsarnierung gegen Ekzeme
https://mutaflor.de/ oder andere probiotische Mikroorganismen
https://mutaflor.de/ oder andere probiotische Mikroorganismen
Probiotika sind Zubereitungen, welche lebende Mikroorganismen beinhalten. Diese besitzen gesundheitsfördernde Eigenschaften und können helfen, das Gleichgewicht im Darm wiederherzustellen. In einigen Lebensmitteln, wie beispielsweise in Joghurts oder Mischgetränken, werden Probiotika zugesetzt. Gelangen Probiotika in ausreichender Menge in den Darm und sorgen dafür, dass die „guten Bakterien“ in der Mehrzahl sind, so können sie für den Menschen eine gesundheitsfördernde Wirkung haben.
Hautausschlag
Salz- und Schwefelbäder gegen den Juckreiz und zur allgemeinen Entschlackung über die Haut.
Öle, auch gemischt mit Kiefernöl, helfen bei der Entgiftung der Haut, ähnlich wie die Ölziehkur.
Anfertigung einer Kiefernsalbe aus der Volksheilkunde (Uni Göttingen)
Man benötigt für die Rezeptur 2 ½ Eßl. Terpentinöl und 25 Tropfen ätherisches Rosmarinöl (erhältlich in der Apotheke). 8 Eßl. kalt gepresstes Olivenöl, 1 Eßl. Honig und 20 g Bienenwachs. Nach dem Wiegen und Abmessen der Zutaten schmelzt man das Wachs in einem Topf, gibt Oliven- und Terpentinöl dazu und unter ständigem Rühren soll der Honig sich darin auflösen. Anschließend den Topf von der Kochstelle nehmen und das Rosmarinöl tropfenweise unterrühren. In ein Salbengefäß (Kruke) abfüllen und im Kühlschrank aufbewahren.
Wundreinigend, hautreizend und antirheumatisch sind die Wirkungen der Salbe. Bei Erkältungsbeschwerden, wie Husten oder einer leichten Bronchitis reibt man sich die leicht streichfähige Salbe vor dem Schlafengehen auf Brust und Rücken.
https://www.uni-goettingen.de/de/kiefer+in+der+heilkunde/36748.html
Unguentum Cordes ®
In der Spezialklinik Neukirchen wird die Salbe Unguentum Cordes ® verwendet. Sie wirkt sehr gut, stammt aber aus der chemischen Küche der Pharmaindustrie. Also eher für den Notfall.
Zusammensetzung von Unguentum Cordes
Weiße Vaselin
dickflüssiges Paraffin (Gesundheitlich unproblematisch, wenn auch nicht unumstritten bei großflächiger Anwendung)
Macrogolstearat 400 (Wikipedia: Polyethylenglycole weisen außergewöhnlich niedrige Toxizitätswerte auf)
Glycerolmonostearat 40-55 (Bestandteil der Basiscreme DAC der Pharma)
Sorbitanmonostearat (EU als umstrittender Lebensmittelzusatzstoff der Nummer E 491)
UNGUENTUMM CORDES ® enthält nicht
Wollwachs
Wollwachsalkohole
Konservierungsmittel
Parfüm
http://apothekenwiki.com/wiki/unguentum-cordes/
Hautausschlag
Eine fertige Creme aus biologischen Zutaten, die schuppigen Ausschlag spürbar mildert, haben wir noch nicht gefunden.
Nasse Salzeinreibungen vor dem Schlafengehen verhindern ggfalls nächtlichen Juckreiz
Salz- und Schwefelbäder gegen den Juckreiz und zur allgemeinen Entschlackung über die Haut.
Öle, auch gemischt mit Kiefernöl, helfen bei der Entgiftung der Haut, ähnlich wie die Ölziehkur.
Anfertigung einer Kiefernsalbe aus der Volksheilkunde (Uni Göttingen)
Man benötigt für die Rezeptur 2 ½ Eßl. Terpentinöl und 25 Tropfen ätherisches Rosmarinöl (erhältlich in der Apotheke). 8 Eßl. kalt gepresstes Olivenöl, 1 Eßl. Honig und 20 g Bienenwachs. Nach dem Wiegen und Abmessen der Zutaten schmelzt man das Wachs in einem Topf, gibt Oliven- und Terpentinöl dazu und unter ständigem Rühren soll der Honig sich darin auflösen. Anschließend den Topf von der Kochstelle nehmen und das Rosmarinöl tropfenweise unterrühren. In ein Salbengefäß (Kruke) abfüllen und im Kühlschrank aufbewahren.
Wundreinigend, hautreizend und antirheumatisch sind die Wirkungen der Salbe. Bei Erkältungsbeschwerden, wie Husten oder einer leichten Bronchitis reibt man sich die leicht streichfähige Salbe vor dem Schlafengehen auf Brust und Rücken.
https://www.uni-goettingen.de/de/kiefer+in+der+heilkunde/36748.html
Unguentum Cordes ®
In der Spezialklinik Neukirchen wird die Salbe Unguentum Cordes ® verwendet. Sie wirkt sehr gut, stammt aber aus der chemischen Küche der Pharmaindustrie. Also eher für den Notfall.
Zusammensetzung von Unguentum Cordes
Weiße Vaselin
dickflüssiges Paraffin (Gesundheitlich unproblematisch, wenn auch nicht unumstritten bei großflächiger Anwendung)
Macrogolstearat 400 (Wikipedia: Polyethylenglycole weisen außergewöhnlich niedrige Toxizitätswerte auf)
Glycerolmonostearat 40-55 (Bestandteil der Basiscreme DAC der Pharma)
Sorbitanmonostearat (EU als umstrittender Lebensmittelzusatzstoff der Nummer E 491)
UNGUENTUMM CORDES ® enthält nicht
Wollwachs
Wollwachsalkohole
Konservierungsmittel
Parfüm
http://apothekenwiki.com/wiki/unguentum-cordes/
Schwangerschaft und Kinder
Vor einer geplanten Schwangerschaft sollte man ein Jahr lang wöchentlich ausleiten, falls man Schwermetalle nach Mobilisation mit Dimaval i.v. feststellt. Auch auf Phtalate testen lassen.
Während einer Schwangerschaft darf selbstverständlich nicht ausgeleitet werden, weil das Kind die mobilisierten Schwermetalle über die Plazenta zugeführt bekommt. Deshalb haben Neugeborene oft schon überhöhte Schwermetallbelastungen und entsprechende Symptome (Hautauschläge, Allergien).
Bei Säuglingen kann man zur Ausleitung eine geöffnete Ampulle Dimaval nachts neben das Bettchen stellen. Die Schwefelverbindung verdampft aus der Ampulle heraus und wird vom Säugling eingeatmet. Dadurch kommt es direkt ins Gehirn und greift die Metallbelastung dort ab.
Es ist fraglich, ob es nutzt, DMPS zu schnüffeln, z.B. 1 mal pro Woche. Dies wurde von Daunderer empfohlen, jedoch vom Hersteller Heyl als wirkungslos eingestuft.
Der plötzliche Kindstod steht im Verdacht durch die metallischen Zusatzstoffe der Impfungen ausgelöst zu werden.
Auch Schreikinder scheinen stark mit Schwermetallen belastet zu sein.
Das akute Nierenversagen bei Schwangeren wird auch von einigen Ärzten auf Schwermetallbelastungen zurückgeführt.
Rauchen ist wegen des Cadmiums auch besser ein Jahr vor einer geplanten Schwangerschaft einzustellen.
Bei unseren kleinen Patienten wird natürlich keine Infusionstherapie durchgeführt. Hier werden die Schwermetalle durch eine Kombination aus DMSA Kapseln und gegebenenfalls Ca-EDTA Zäpfchen ausgeleitet. Bei empfindlichen Kindern gibt es die Möglichkeit einer sanften Schwermetallausleitung mit Chelatbildnern in homöopathischer Tiefpotenz.
http://www.1a-naturheilkunde.de/leist_schwermetall.html Dr. Elena Kolbe, Privatpraxis, Köln
Algenprodukt Biologo-Detox
Hier noch das Algenprodukt Biologo-Detox das wir jedoch noch nicht angeschaut oder erprobt haben. Mit dem Set Biologo-Detox-Light können angeblich erstmals auch Schwangere, stillende Mütter, Kranke und Kleinkinder sanft entgiften und sich gleichzeitig auf eine mobilisierende Tiefen-Entgiftung vorbereiten
https://www.entgiften-statt-vergiften.com/cms/Home.2+M52087573ab0.0.html
Während einer Schwangerschaft darf selbstverständlich nicht ausgeleitet werden, weil das Kind die mobilisierten Schwermetalle über die Plazenta zugeführt bekommt. Deshalb haben Neugeborene oft schon überhöhte Schwermetallbelastungen und entsprechende Symptome (Hautauschläge, Allergien).
Bei Säuglingen kann man zur Ausleitung eine geöffnete Ampulle Dimaval nachts neben das Bettchen stellen. Die Schwefelverbindung verdampft aus der Ampulle heraus und wird vom Säugling eingeatmet. Dadurch kommt es direkt ins Gehirn und greift die Metallbelastung dort ab.
Es ist fraglich, ob es nutzt, DMPS zu schnüffeln, z.B. 1 mal pro Woche. Dies wurde von Daunderer empfohlen, jedoch vom Hersteller Heyl als wirkungslos eingestuft.
Der plötzliche Kindstod steht im Verdacht durch die metallischen Zusatzstoffe der Impfungen ausgelöst zu werden.
Auch Schreikinder scheinen stark mit Schwermetallen belastet zu sein.
Das akute Nierenversagen bei Schwangeren wird auch von einigen Ärzten auf Schwermetallbelastungen zurückgeführt.
Rauchen ist wegen des Cadmiums auch besser ein Jahr vor einer geplanten Schwangerschaft einzustellen.
Bei unseren kleinen Patienten wird natürlich keine Infusionstherapie durchgeführt. Hier werden die Schwermetalle durch eine Kombination aus DMSA Kapseln und gegebenenfalls Ca-EDTA Zäpfchen ausgeleitet. Bei empfindlichen Kindern gibt es die Möglichkeit einer sanften Schwermetallausleitung mit Chelatbildnern in homöopathischer Tiefpotenz.
http://www.1a-naturheilkunde.de/leist_schwermetall.html Dr. Elena Kolbe, Privatpraxis, Köln
Algenprodukt Biologo-Detox
Hier noch das Algenprodukt Biologo-Detox das wir jedoch noch nicht angeschaut oder erprobt haben. Mit dem Set Biologo-Detox-Light können angeblich erstmals auch Schwangere, stillende Mütter, Kranke und Kleinkinder sanft entgiften und sich gleichzeitig auf eine mobilisierende Tiefen-Entgiftung vorbereiten
https://www.entgiften-statt-vergiften.com/cms/Home.2+M52087573ab0.0.html
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