Mittwoch, 2. März 2016

Finanzielle Förderung von Selbsthilfegruppen

Im Landratsamt Böblingen sind zur Zeit zuständig:

Monika Rehlinghaus
Greta Meschenmoser
Tel: 0 70 31 / 6 63 - 17 51
E-Mail: 
selbsthilfebuero@lrabb.de
https://www.lrabb.de/start/Service+_+Verwaltung/Selbsthilfegruppen.html

Voraussetzungen der Zuschüsse

Guter Überblick von SEKIS in Berlin
http://www.sekis-berlin.de/Foerderung-durch-Kassen.458.0.html


Es gibt nur Zuschüsse für die konkrete Arbeit der Selbsthilfegruppen, also für Raummiete, Porto, Referentenkosten. Nicht wie bei Sportvereinen oder Kirchen für jedes (jugendliche) Mitglied.

1) Zuschüsse müssen im Voraus beantragt werden.

2) Man muss kein eingetragener Verein sein.

3) Man muss einen Haushaltsplan schreiben und Belege vorlegen können.

4) Welche Krankheitsbilder und Behinderungen förderfähig sind, regelt der "Katalog der Förderrichtlinien der Krankenkassen".
Liste der Krankheitsbilder als Fördervorausetzung:
5) Der Zweck der Gruppe sollte in etwa so lauten: Besserer Umgang mit der Krankheit. Zum Beispiel eine Trauergruppe könnte die "psychischen Effekte des Verlustes von Kindern abmildern".


Mail vom 07.03.2015
Sehr geehrte Frau xxxx,
vielen Dank für Ihre telefonische Anfrage.

Frau Kesenheimer, zuständig bei der AOK Stuttgart-Böblingen für die Selbsthilfegruppenförderung hat mir mitgeteilt, dass das Thema Schwermetallvergiftung Teil des Katalogs der Krankheitsbilder ist, die gefördert werden können nach §20h SGB 5.

Wenn die Selbsthilfegruppe einen Antrag stellen möchte, wenden Sie sich bitte an Frau Kesenheimer, damit sie Ihnen die Voraussetzungen erläutert und Ihnen den Antrag schickt:

Telefon 0711 2069-7122 oder email Sarah.Kesenheimer@bw.aok.de

Mit freundlichen Grüßen
Monika Rehlinghaus (MPH)
Landratsamt Böblingen: Kontaktbüro Selbsthilfegruppen
- Gesundheitsamt -
Parkstraße 4
71034 Böblingen
Tel.: 07031/663-1751
www.landkreis-boeblingen.de 





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